
Allgemeines Arbeitsrecht 2
3 Tage - jeweils Dienstag 09.00 Uhr bis Donnerstag 13.30 Uhr
Alles rund um Kündigung, Aufhebungsvertrag und Abfindung!
Worum es geht: Während die Webinarreihe Betriebsverfassungsrecht die Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats als Kollektiv zum Gegenstand hat, geht es in unserer Webinarreihe Allgemeines Arbeitsrecht um das so genannten Individualarbeitsrecht, also um die Rechten und Pflichten der Arbeitnehmer im Arbeitsverhältnis. Der in Teilen unzureichende individualarbeitsrechtliche Schutz wird durch die Mitbestimmungsrechte kompensiert. Um dem Schutzauftrag des Betriebsrats gerecht werden zu können, müssen alle Gremiumsmitglieder daher auch Kenntnisse im Individualarbeitsrecht haben.
Das erwartet Sie: Im Teil 2 unserer Webinarreihe Allgemeines Arbeitsrecht geht es um das Thema Kündigungen von Arbeitsverhältnissen. Hier stellen sich vielfältige Fragen, zB im Hinblick auf den allgemeinen Kündigungsschutz und den Sonderkündigungsschutz für besonders schutzbedürftige Personengruppen sowie die vertragliche Beendigung von Arbeitsverhältnissen durch Aufhebungs- und Abwicklungsverträge. Schwerpunktthemen werden insbesondere sein:
- Allgemeine Kündigungsschutz nach dem KSchG
- Sonderkündigungsschutz während der Schwangerschaft, der Elternzeit und der Ausübung des Betriebsratsamts
- Verhaltens-, personen- und betriebsbedingter Kündigung
- Änderungskündigung
- Abfindungszahlungen
- Betriebsratsanhörung und Betriebsratswiderspruch
- Außerordentliche fristlose Kündigung
- Aufhebungs- und Abwicklungsverträge
Für wen sich dieses Webinar empfiehlt: Dieses Webinar richtet sich insbesondere an neugewählte, aber auch an wiedergewählte Betriebsräte, die bisher keine oder nur geringe Kenntnisse im allgemeinen Arbeitsrecht haben. Auch für nachgerückte Ersatzmitglieder ist dieses Webinar ideal geeignet.
Webinarinhalt
Grundlagen des Kündigungsrechts
- Kündigungsarten
- Schriftform, Zugang, Kündigungsberechtigte, Kündigungsfristen
- Klagefrist und Kündigungsschutzverfahren
Ordentliche Kündigung und Kündigungsschutzgesetz
- Anwendungsbereich des Kündigungsschutzgesetzes: Betriebszugehörigkeit und Betriebsgröße
- Soziale Rechtfertigung einer Kündigung: Voraussetzungen, Beurteilungszeitpunkt und Prognoseprinzip
- Verhaltensbedingte Kündigung: Pflichtverstöße und Abmahnungserfordernis
- Personenbedingte Kündigung: krankheitsbedingte Kündigungen, Verdachtskündigung und andere Formen
- Betriebsbedingte Kündigung: „freie“ unternehmerische Entscheidung und anderweitige Beschäftigungsmöglichkeit sowie Sozialauswahl
- Änderungskündigung: Vertragsinhaltsschutz
- Kündigungsschutz außerhalb des Kündigungsschutzgesetzes: insbes. treuwidrige und sittenwidrige Kündigungen, maßregelnde Kündigungen, Einlassungspflicht des Arbeitgebers
Außerordentliche fristlose Kündigung und Sonderkündigungsschutz
- Wichtige Gründe für die außerordentliche Kündigung, „Bagatellkündigungen“, Kündigungserklärungsfrist, ausnahmsweise nicht „fristlos“
- Sonderkündigungsschutz: insbes. für Betriebsräte und andere Arbeitnehmervertreter (§§ 15 KSchG, 103 BetrVG), für Schwangere und Mütter (§ 9 MuSchG), für Arbeitnehmer in Elternzeit (§ 18 BEEG), für schwerbehinderte Menschen und ihnen gleichgestellte behinderte Menschen (§§ 168 und 174 I SGB IX), tarifliche und vertragliche Kündigungsverbote
Rechte des Betriebsrats bei Kündigungen
- ordnungsgemäße Anhörung vor jeder Kündigung als Wirksamkeitserfordernis
- Widerspruchsrecht, sog. betriebsverfassungsrechtlicher Weiterbeschäftigungsanspruch
Alles rund um den Aufhebungsvertrags
- Aufhebungsvertrag: Begriff und Abgrenzung zur Kündigung sowie zum Abwicklungsvertrag
- Vor- und Nachteile, Schriftform, Inhalte
- Auswirkungen auf das Arbeitslosengeld: Sperrfrist und Ausnahmen, Kürzung der Anspruchsdauer
Das Wichtigste zu Abfindungszahlungen
- Abfindung: grds. kein gesetzlicher Anspruch, sondern auf freiwilliger Basis, Ausnahmen nach dem KSchG
- Gründe für Abfindungszahlungen: Aufklärung weit verbreiteter Irrtümer
- Abfindungsformeln in Sozialplänen
- steuerrechtliche Behandlung
Noch Fragen?
040 - 20 90 77 95
Eckdaten zum Seminar:
Di. 13:30 - Fr. 12:00 Uhr
max. 18 Teilnehmer
Schulungsanspruch:
Erforderlich im Sinne von
§ 37 Abs. 6 BetrVG
| Preis ab: | 790,- € |
Alle Preise zzgl. Hotel, kommunaler Abgaben
und 19% MwSt.
Gremiumsrabatt:
| 1. Teilnehmer | 990,- € |
| 2. Teilnehmer | 890,- € |
| jeder weitere Teilnehmer | 790,- € |

Termine
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| Seminar-Nr. | Seminar | Beginn | Ende | ||
|---|---|---|---|---|---|
| APRIL 2026 | |||||
| WAA2-2606 | Online-Seminar Allgemeines Arbeitsrecht 2 | 28.04.2026 | 30.04.2026 | Buchen | Reservieren |
| MAI 2026 | |||||
| WAA2-2607 | Online-Seminar Allgemeines Arbeitsrecht 2 | 26.05.2026 | 28.05.2026 | Buchen | Reservieren |
| JUNI 2026 | |||||
| WAA2-2608 | Online-Seminar Allgemeines Arbeitsrecht 2 | 16.06.2026 | 18.06.2026 | Buchen | Reservieren |
| JULI 2026 | |||||
| WAA2-2609 | Online-Seminar Allgemeines Arbeitsrecht 2 | 07.07.2026 | 09.07.2026 | Buchen | Reservieren |
| WAA2-2610 | Online-Seminar Allgemeines Arbeitsrecht 2 | 28.07.2026 | 30.07.2026 | Buchen | Reservieren |
| AUGUST 2026 | |||||
| WAA2-2611 | Online-Seminar Allgemeines Arbeitsrecht 2 | 18.08.2026 | 20.08.2026 | Buchen | Reservieren |
| SEPTEMBER 2026 | |||||
| WAA2-2612 | Online-Seminar Allgemeines Arbeitsrecht 2 | 08.09.2026 | 10.09.2026 | Buchen | Reservieren |
| WAA2-2613 | Online-Seminar Allgemeines Arbeitsrecht 2 | 29.09.2026 | 01.10.2026 | Buchen | Reservieren |
| WAA2-2615 | Online-Seminar Allgemeines Arbeitsrecht 2 | 29.09.2026 | 01.10.2026 | Buchen | Reservieren |
| OKTOBER 2026 | |||||
| WAA2-2614 | Online-Seminar Allgemeines Arbeitsrecht 2 | 20.10.2026 | 22.10.2026 | Buchen | Reservieren |
| WAA2-2616 | Online-Seminar Allgemeines Arbeitsrecht 2 | 20.10.2026 | 22.10.2026 | Buchen | Reservieren |
Zahlen & FAQ
Für den 1. Teilnehmer 990,00 €
Für den 2. Teilnehmer 890,00 €
Ab dem 3. Teilnehmer 790,00 €
Preise zzgl. gesetzl. MwSt. und Hotelkosten
Weiterbildung Arbeitsrecht:
Online Seminare / Webinare zum Arbeitsrecht für Betriebsräte. Hier Teil 2 der Seminarserie der Grundlagenseminare. Sie können diese Grundlagenseminare natürlich auch als Präsenzschulungen buchen. Schauen Sie doch mal unter Arbeitsrecht 2 auf unserer Seite zum Seminarangebot für die Präsenzseminare.
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