Schwerbehindertenvertretung

Dabei arbeitet die SBV in der Regel eng mit den Integrationsämtern der Bundesländer zusammen. Die SBV hat das Recht, an allen Sitzungen des Betriebsrats mit beratender Stimme teilzunehmen. Das ist in § 178 Abs. 5 SGB IX geregelt. Neu (Stand 2019 / 2020) ist, dass die Kündigung eines schwerbehinderten Menschen ohne Zustimmung der SBV rechtsunwirksam ist (siehe dazu § 178 Abs. 2 SGB IX).

 

SBV ab 5 schwerbehinderten Mitarbeitern.

Die Wahl der Schwerbehindertenvertretung erfolgt in den Betrieben, in denen wenigstens fünf schwerbehinderte Menschen - nicht nur vorübergehend - beschäftigt werden (vgl. § 177 Abs. 1 SGB IX). Diese SBV Wahlen finden alle vier Jahre in der Zeit vom 1. Oktober bis 30. November statt. Das ist in § 177 Abs. 5 SGB IX geregelt. 2022 fanden diese Wahlen statt - 2025 sollte man sich weiterhin zu allen rechtlichen Fragen und Optionen schulen lassen!

 

Was muss der Betriebsrat wissen?

Für Betriebsräte ist zu beachten, dass die SBV an allen Sitzungen des Betriebsrats mit beratender Stimme teilnehmen kann (vgl. auch § 32 BetrVG), egal ob es in der Sitzung um schwerbehinderte Menschen geht oder nicht. Möchte ein SB-Vertreter an allen Sitzungen teilnehmen, so muss die Schwerbehindertenvertretung vom BR regelmäßig geladen werden.

 

Seminare für die SBV

Im BIS Seminarprogramm finden sich auch Seminare für die SBV. Doch auch Seminare zu Kommunikation und Konfliktlösung sind für die SBV interessant.

 


 

SEMINARE:

Grundlagenseminare

 

Betriebsratsvorsitzende und Stellvertreter

 

Ersatzmitglieder

Auffrischung

 

Datenschutz

 

Gesundheit + Arbeitsschutz

 

JAV/SBV

Spezialseminare