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Betriebsverfassungsrecht für Ersatzmitglieder Teil 2

3 Tage - jeweils Dienstag 09.00 Uhr bis Donnerstag 13.30 Uhr

Mitbestimmung in personellen und wirtschaftlichen Angelegenheiten!

Worum es geht: Das Betriebsverfassungsrecht regelt die Rechte und Pflichten der Betriebsparteien, also von Betriebsrat und Arbeitgeber. Hier geht es also nicht um die Individualarbeitsrechte der Beschäftigten, sondern um die Rechte des Betriebsrats (als Kollektiv), weshalb man das Betriebsverfassungsrecht auch als kollektives Arbeitsrecht bezeichnet.

Das erwartet Sie: In unserem Webinar Betriebsverfassungsrecht für Ersatzmitglieder Teil 2 geht es um die Beteiligungsrechte des Betriebsrats in „personellen und wirtschaftlichen Angelegenheiten“. Ob Einstellung, Versetzung oder Kündigung – ohne den Betriebsrat geht nichts! Auch Betriebsänderungen, insbesondere größere Personalabbaumaßnahmen infolge von Umstrukturierungen kann der Arbeitgeber ohne vorherige Verhandlungen mit dem Betriebsrat nicht durchführen. Erfahren Sie auf unserem Webinar, welche Arten von Betriebsänderungen es gibt und wie man die daraus resultierende Nachteile für die Belegschaft durch den Abschluss einen Interessenausgleich vermeidet und die wirtschaftlichen Nachteile durch geschickte Sozialplanverhandlungen abmildert. Themenschwerpunkte werden insbesondere sein:

  • Betriebsvereinbarung und Regelungsabrede
  • Beschwerderecht der Arbeitnehmer
  • Beteiligungsrechte des Betriebsrats bei Personalplanung, Stellenausschreibungen, Beurteilungsgrundsätze und Auswahlrichtlinien
  • Mitbestimmung bei Versetzung, Einstellung, Ein- und Umgruppierung und Kündigung
  • Widerspruchsgründe bei personellen Einzelmaßnahmen
  • Arten von Betriebsänderungen
  • Inhalte von Interessenausgleich und was eine

Für wen sich dieses Webinar empfiehlt: Dieses Webinar richtet sich insbesondere an wiedergewählte, aber auch an neugewählte Ersatzmitglieder des Betriebsrats, die regelmäßig, häufig oder über einen längeren Zeitraum für ordentliche Mitglieder nachrücken.

Webinarinhalt

Betriebsvereinbarungen

  • Abgrenzung zur Regelungsabrede
  • Tarifsperre des § 77 Abs. 3 BetrVG: kein Nebeneinander von TV und BV
  • Zulässige Inhalte: was der Betriebsrat durch BV regeln darf
  • Abschluss von Betriebsvereinbarungen: Formfragen
  • Wirkung von Betriebsvereinbarungen: für wen gilt sie und für wen nicht
  • Beendigung von Betriebsvereinbarungen: Kündigung, Befristung und Aufhebung - einzuhaltende und Fristen
  • Nachwirkung von freiwilligen und erzwingbaren Betriebsvereinbarungen
  • Verstoß gegen Pflichten aus einer Betriebsvereinbarung: Durchführungs- und Unterlassungsanspruch,
  • Vorgehen nach § 23 Abs. 3 BetrVG: das „Schwert des Betriebsrats

Beschwerderecht der Arbeitnehmer (§§ 84, 85 BetrVG)

  • Beschwerderecht gegenüber dem Arbeitgeber: Verfahren und Ablauf
  • Beschwerderecht gegenüber dem Betriebsrat: Verfahren und Ablauf

Überblick personelle und wirtschaftliche Angelegenheiten

  • Aufbau und Struktur der §§ 92 - 105 BetrVG
  • Aufbau und Struktur der §§ 106 - 113 BetrVG

Rechte des BR bei allgemeinen personellen Angelegenheiten

  • Einbindung des Betriebsrats in die Personalplanung: ein andauernder Prozess
  • Beschäftigungssicherungsmaßnahmen: rechtzeitiges Handeln des Betriebsrats erforderlich
  • interne Stellenausschreibung: nur auf Verlangen des Betriebsrats
  • Beteiligung des Betriebsrats bei Personalfragebögen: was alles darunterfällt
  • Beteiligung des Betriebsrats bei Auswahlrichtlinien: bei Einstellungen und Versetzungen
  • Beteiligung des Betriebsrats bei der Berufsbildung: wann, wie und wer

Mitbestimmung bei personellen Einzelmaßnahmen

  • Begriffsbestimmung Einstellungen und Versetzungen sowie Ein- und Umgruppierungen
  • Anforderungen an ordnungsgemäße Unterrichtung durch den Arbeitgeber
  • Zustimmungsverweigerungsgründe des Betriebsrats
  • Frist und Form der Zustimmungsverweigerung
  • Reaktionsmöglichkeiten des Betriebsrats auf Eilmaßnahmen des Arbeitgebers

Anhörung des Betriebsrats bei Kündigungen

  • Kündigungsarten
  • Zwingende Inhalte einer ordnungsgemäßen BR-Anhörung
  • Reaktionsmöglichkeiten des Betriebsrats: insbesondere Widerspruchsrecht und betriebsverfassungsrechtlicher Weiterbeschäftigungsanspruch
  • Fehler im Anhörungsverfahren und ihre Folgen: wann die Wochenfrist gehemmt ist und was der Betriebsrat dafür tun muss
  • Kündigung und Versetzung von Betriebsratsmitgliedern: Zustimmungserfordernis und Zustimmungsersetzungsverfahren vor dem Arbeitsgericht
  • Beteiligung des Betriebsrats bei Massenentlassungen

Betriebsänderung, Interessenausgleich und Sozialplan

  • Wirtschaftsausschuss: das Hilfsorgan des Betriebsrats und seine Rechte
  • Betriebsänderung: Definition nach der Rechtsprechung
  • Betriebsänderungen nach dem Gesetz: reiner Personalabbau, Betriebsverlegung Zusammenlegung von Betrieben, grundlegende Änderung der Betriebsorganisation, des Betriebszwecks oder der Betriebsanlagen
  • Anforderungen an rechtzeitige Unterrichtung durch den Arbeitgeber
  • Interessenausgleich: Begriff, Form und mögliche Inhalte
  • Sozialplan: Begriff, Form und mögliche Inhalte, insbesondere Abfindungen, Turboprämienen und Transfergesellschaften
  • Erzwingbarkeit des Sozialplans: und Ausnahmen von der Erzwingbarkeit, neu gegründete Unternehmen
  • Verstoß gegen die Interessenausgleich- und Sozialplanpflicht: Reaktionsmöglichkeiten des Betriebsrats
  • Nachteilsausgleich: wenn der Arbeitgeber vom Interessenausgleich abweicht
  • Besonderheiten in Tendenzbetrieben

Noch Fragen?

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040 - 20 90 77 95

Eckdaten zum Webinar:

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Di. - Do. jeweils von 09:30 bis 13:30 Uhr

max. 12 Teilnehmer

Schulungsanspruch:

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Erforderlich im Sinne von
§ 37 Abs. 6 BetrVG

Preis ab: 790,- € 

Alle Preise zzgl. Hotel, kommunaler Abgaben
und 19% MwSt.

Gremiumsrabatt:

1. Teilnehmer 990,- €
2. Teilnehmer 890,- €
jeder weitere Teilnehmer 790,- €
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Zahlen & FAQ

Für den 1. Teilnehmer 990,00 €
Für den 2. Teilnehmer 890,00 €
Ab dem 3. Teilnehmer 790,00 €

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Womit die Schulungen starten?  Arbeitsrecht oder Betriebsverfassungsrecht?  In unserem Beitrag dazu notiert der Autor eine leichte Präferenz für den Start mit dem Betriebsverfassungsrecht (BR1 und BR2 Grundlagen).