Worum es geht: Das Betriebsverfassungsrecht regelt die Rechte und Pflichten der Betriebsparteien, also von Betriebsrat und Arbeitgeber. Hier geht es also nicht um die Individualarbeitsrechte der Beschäftigten, sondern um die Rechte des Betriebsrats (als Kollektiv), weshalb man das Betriebsverfassungsrecht auch als kollektives Arbeitsrecht bezeichnet.
Das erwartet Sie: In unserem Seminar Betriebsverfassungsrecht FreshUp Teil 2 geht es um die Beteiligungsrechte des Betriebsrats in „personellen und wirtschaftlichen Angelegenheiten“. Ob Einstellung, Versetzung oder Kündigung – ohne den Betriebsrat geht nichts! Auch Betriebsänderungen, insbesondere größere Personalabbaumaßnahmen infolge von Umstrukturierungen kann der Arbeitgeber ohne vorherige Verhandlungen mit dem Betriebsrat nicht durchführen. Erfahren Sie auf unserem Seminar, welche Arten von Betriebsänderungen es gibt und wie man die daraus resultierende Nachteile für die Belegschaft durch den Abschluss einen Interessenausgleich vermeidet und die wirtschaftlichen Nachteile durch geschickte Sozialplanverhandlungen abmildert. Themenschwerpunkte werden insbesondere sein:
Für wen sich dieses Seminar empfiehlt: Dieses Kompaktseminar richtet sich insbesondere an wiedergewählte, aber auch an neugewählte Betriebsräte, die ihr Wissen auffrischen bzw. komprimiert vermittelt bekommen wollen. Auch für nachgerückte Ersatzmitglieder ist dieses Seminar ideal geeignet.
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