Beginn:
08.09.2026
Ende:
10.09.2026
Seminar-Nr.:
WBRE2-2606
Preis:
990,00 EUR (zzgl. MwSt. )
Hotel:
keine Angabe
6
Monat:
September 2026

Betriebsverfassungsrecht für Ersatzmitglieder 2

3 Tage - jeweils Dienstag 09.00 Uhr bis Donnerstag 13.30 Uhr

Mitbestimmung in personellen und wirtschaftlichen Angelegenheiten!

Worum es geht: Das Betriebsverfassungsrecht regelt die Rechte und Pflichten der Betriebsparteien, also von Betriebsrat und Arbeitgeber. Hier geht es also nicht um die Individualarbeitsrechte der Beschäftigten, sondern um die Rechte des Betriebsrats (als Kollektiv), weshalb man das Betriebsverfassungsrecht auch als kollektives Arbeitsrecht bezeichnet.

Das erwartet Sie: In unserem Webinar Betriebsverfassungsrecht für Ersatzmitglieder Teil 2 geht es um die Beteiligungsrechte des Betriebsrats in „personellen und wirtschaftlichen Angelegenheiten“. Ob EinstellungVersetzung oder Kündigung – ohne den Betriebsrat geht nichts! Auch Betriebsänderungen, insbesondere größere Personalabbaumaßnahmen infolge von Umstrukturierungen kann der Arbeitgeber ohne vorherige Verhandlungen mit dem Betriebsrat nicht durchführen. Erfahren Sie auf unserem Webinar, welche Arten von Betriebsänderungen es gibt und wie man die daraus resultierende Nachteile für die Belegschaft durch den Abschluss einen Interessenausgleich vermeidet und die wirtschaftlichen Nachteile durch geschickte Sozialplanverhandlungen abmildert. Themenschwerpunkte werden insbesondere sein:

  • Betriebsvereinbarung und Regelungsabrede
  • Beschwerderecht der Arbeitnehmer
  • Beteiligungsrechte des Betriebsrats bei Personalplanung, Stellenausschreibungen, Beurteilungsgrundsätze und Auswahlrichtlinien
  • Mitbestimmung bei Versetzung, Einstellung, Ein- und Umgruppierung und Kündigung
  • Widerspruchsgründe bei personellen Einzelmaßnahmen
  • Arten von Betriebsänderungen
  • Inhalte von Interessenausgleich und was eine

Für wen sich dieses Webinar empfiehlt: Dieses Webinar richtet sich insbesondere an wiedergewählte, aber auch an neugewählte Ersatzmitglieder des Betriebsrats, die regelmäßig, häufig oder über einen längeren Zeitraum für ordentliche Mitglieder nachrücken.

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