Worum es geht: Das Betriebsverfassungsrecht regelt die Rechte und Pflichten der Betriebsparteien, also von Betriebsrat und Arbeitgeber. Hier geht es also nicht um die Individualarbeitsrechte der Beschäftigten, sondern um die Rechte des Betriebsrats (als Kollektiv), weshalb man das Betriebsverfassungsrecht auch als kollektives Arbeitsrecht bezeichnet.
Das erwartet Sie: In unserem Betriebsverfassungsrecht Ersatzmitglieder Teil 1 machen wir Sie mit den betriebsverfassungsrechtlichen Grundlagen, insbesondere den Rechten und Pflichten des Betriebsrats vertraut, welche Sie im Fall Ihres Nachrückens benötigen. Ferner geht es um die Beteiligungsrechte des Betriebsrats in „sozialen Angelegenheiten“, also die Gemeinschaft der Arbeitnehmer betreffende „Arbeitsbedingungen“, und den Bereich der technisch-organisatorischen Angelegenheiten. Themenschwerpunkte werden insbesondere sein:
Für wen sich dieses Webinar empfiehlt: Dieses Webinar richtet sich insbesondere an wiedergewählte, aber auch an neugewählte Ersatzmitglieder des Betriebsrats, die regelmäßig, häufig oder über einen längeren Zeitraum für ordentliche Mitglieder nachrücken.
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