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Betriebsverfassungsrecht 2

3 Tage - jeweils Dienstag 09.00 Uhr bis Freitag 13.30 Uhr

Betriebsrat als Garant für faire Arbeitsbedingungen!

Worum es geht: Das Betriebsverfassungsrecht sieht in vier großen Bereichen Beteiligungsrechte des Betriebsrats vor, die der Arbeitgeber wahren muss. Im zweiten Teil unserer interaktiven Online-Seminare zum Betriebsverfassungsrecht geht es zum einen um den Bereich der so genannten „sozialen Angelegenheiten“, also die Gemeinschaft der Arbeitnehmer betreffende „Arbeitsbedingungen“, und zum anderen den Bereich der technisch-organisatorischen Angelegenheiten.

Das erwartet Sie: In diesem Online-Seminar werden die 14 Mitbestimmungstatbestände des § 87 BetrVG, von der Arbeitszeit über die Lohngestaltung bis hin zum mobilen Arbeiten, anhand von Praxisbeispielen anschaulich erklärt und aufgezeigt, wie Sie Ihre Mitbestimmungsrechte zur Wahrung der Rechte der Beschäftigten bestmöglich ausüben. Gerade die Mitbestimmung bei der Lohngestaltung wird in der Praxis aufgrund der mangelnden Kenntnis des Umfangs der Mitbestimmung häufig übersehen. Auch das Thema Arbeitszeit wirft in der Praxis immer wieder Fragen hinsichtlich der Reichweite des Mitbestimmungsrechts des Betriebsrats auf. Themenschwerpunkte werden ferner insbesondere sein:

  • Bedeutung der sozialen Angelegenheiten in der Praxis
  • Praxisrelevante Mitbestimmungstatbestände
  • Tarifsperre, Tarif- und Gesetzesvorrang
  • Betriebsvereinbarung und Regelungsabrede
  • Beschwerderecht der Arbeitnehmer

Für wen sich dieses interaktive Online-Seminar empfiehlt: Dieses Onlineseminar richtet sich insbesondere an neugewählte, aber auch an wiedergewählte Betriebsräte, die bisher keine oder nur geringe Kenntnisse im allgemeinen Arbeitsrecht haben. Auch für nachgerückte Ersatzmitglieder ist dieses Webinar ideal geeignet.

Webinarinhalt

Grundlagen

  • Kern der Mitbestimmung: Einordnung und Bedeutung des Mitbestimmungsrechts nach § 87 BetrVG

Soziale Angelegenheiten des § 87 BetrVG

  • Gesetzes- und Tarifvorrang: was zuerst zu prüfen ist
  • Fragen der Ordnung des Betriebs und des Verhaltens der Arbeitnehmer im Betrieb: Abgrenzung zum „Arbeitsverhalten“
  • Lage und Verteilung der Arbeitszeit: drei Arbeitszeitbegriffe gilt es zu unterscheiden
  • vorübergehende Verkürzung oder Verlängerung der Arbeitszeit: Überstunden und Kurzarbeit
  • allgemeine Urlaubsgrundsätze: nicht die Anzahl der Urlaubstage
  • Urlaubsplan, Urlaubsgrundsätze und Urlaubsfestlegung für einzelne Arbeitnehmer im Streitfall
  • Gesundheitsschutz: wenn nur rahmenmäßig gesetzlich umschrieben
  • technische Einrichtungen, die das Verhalten und die Leistung der Arbeitnehmer überwachen können: und wie Überwachung begrenzt
  • Fragen der betrieblichen Lohngestaltung: insbesondere im Hinblick auf freiwillige Leistungen, AT-Zulagen und AT-ler allgemein
  • Mobile Arbeit: Ausgestaltung und nicht das „Ob“
  • Initiativrecht: auch der BR kann die Initiative zur Mitbestimmung ergreifen
  • Koppelungsgeschäfte: wann der Betriebsrat seine Zustimmung an Bedingungen knüpfen kann
  • Nicht mitbestimmungspflichtige soziale Angelegenheiten: keine Erzwingbarkeit durch den Betriebsrat, aber freiwillige Betriebsvereinbarung
  • Einigungsstellenverfahren: wenn der Betriebsrat seine Zustimmung verweigert – Einleitung und Ablauf
  • Verstoß gegen § 87 BetrVG: Unterlassungsanspruch und weitere Rechte des Betriebsrats

Betriebsvereinbarungen

  • Abgrenzung zur Regelungsabrede
  • Tarifsperre des § 77 Abs. 3 BetrVG: kein Nebeneinander von TV und BV
  • Zulässige Inhalte: was der Betriebsrat durch BV regeln darf
  • Abschluss von Betriebsvereinbarungen: Formfragen
  • Wirkung von Betriebsvereinbarungen: für wen gilt sie und für wen nicht
  • Beendigung von Betriebsvereinbarungen: Kündigung, Befristung und Aufhebung - einzuhaltende und Fristen
  • Nachwirkung von freiwilligen und erzwingbaren Betriebsvereinbarungen
  • Verstoß gegen Pflichten aus einer Betriebsvereinbarung: Durchführungs- und Unterlassungsanspruch,
  • Vorgehen nach § 23 Abs. 3 BetrVG: das „Schwert des Betriebsrats

Beschwerderecht der Arbeitnehmer (§§ 84, 85 BetrVG)

  • Beschwerderecht gegenüber dem Arbeitgeber: Verfahren und Ablauf
  • Beschwerderecht gegenüber dem Betriebsrat: Verfahren und Ablauf

Technisch-organisatorische Angelegenheiten

  • Gestaltung von Arbeitsplätzen, Arbeitsablauf und Arbeitsumgebung: Beteiligung des BR im Planungsstadium
  • Einsatz künstlicher Intelligenz: umfassende Unterrichtung
  • Neu-, Um- und Erweiterungsbauten

Einigungsstelle und arbeitsgerichtliches Beschlussverfahren

  • Arbeitsgerichtliche Beschlussverfahren: Einleitung und Ablauf
  • Einigungsstellenverfahren: Einleitung und Ablauf
  • Kollektivrechtliche Auswirkungen: welche Rechte der Betriebsrat hat, wenn er nicht ordnungsgemäß beteiligt worden ist
  • Individualrechtliche Auswirkungen: welche Rechte der Beschäftigte hat, wenn der Betriebsrat nicht ordnungsgemäß beteiligt worden ist
  • sonstige Sanktionen: Ordnungswidrigkeiten und Straftatbestände

Grundlagenseminare zum Betriebsverfassungsrecht werden von BIS sowohl live und interaktiv als Online-Seminar sowie als Präsenzseminar angeboten.

Noch Fragen?

fas fa-phone

040 - 20 90 77 95

Eckdaten zum Seminar:

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Di. 13:30 - Fr. 12:00 Uhr

max. 18 Teilnehmer

Schulungsanspruch:

fas fa-section

Erforderlich im Sinne von
§ 37 Abs. 6 BetrVG

Preis ab: 790,- € 

Alle Preise zzgl. Hotel, kommunaler Abgaben
und 19% MwSt.

Gremiumsrabatt:

1. Teilnehmer 990,- €
2. Teilnehmer 890,- €
jeder weitere Teilnehmer 790,- €
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Seminar-Nr.SeminarBeginnEnde  
APRIL 2026
WBR2-2604Online-Seminar Betriebsverfassungsrecht 228.04.202630.04.2026    Buchen      Reservieren  
MAI 2026
WBR2-2605Online-Seminar Betriebsverfassungsrecht 226.05.202628.05.2026    Buchen      Reservieren  
JUNI 2026
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JULI 2026
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AUGUST 2026
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SEPTEMBER 2026
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OKTOBER 2026
WBR2-2612Online-Seminar Betriebsverfassungsrecht 220.10.202622.10.2026    Buchen      Reservieren  
NOVEMBER 2026
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DEZEMBER 2026
WBR2-2614Online-Seminar Betriebsverfassungsrecht 201.12.202603.12.2026    Buchen      Reservieren  

Zahlen & FAQ

Für den 1. Teilnehmer 990,00 €
Für den 2. Teilnehmer 890,00 €
Ab dem 3. Teilnehmer 790,00 €

Preise zzgl. gesetzl. MwSt. und Hotelkosten

Betriebsverfassungsrecht 2 Schulung fuer Betriebsraete
Betriebsrat Weiterbildung: Mitbestimmung bedarf fundierter Kenntnisse der rechtlichen Rahmenbedingungen, um als Mitglied im Betriebsrat wirklich auf Augenhöhe gegenüber der Arbeitgeberseite agieren zu können.

Die Basis allen praktischen Betriebsrats-Wissen erlernt man am besten in den Weiterbildungen der Grundlagenseminare. Rechte und Möglichkeiten der Mitbestimmung finden ihre Grundlagen im Betriebsverfassungsrecht. Als allererste Weiterbildung zur Mitbestimmung empfiehlt sich der Kurs Betriebsverfassungsgesetz Teil 1. Auch der hier als Onlinekurs vorgestellte Teil 2 dieser Seminarreihe eignet sich zum Einstieg in die Betriebsratsarbeit.
Alle Grundlagensschulungen zum Betriebsverfassungsgesetz bieten wir bei BIS sowohl als Online-Seminar (Webinar) als auch als Präsenzseminar (auch Inhouse) an. Für 2023 finden Sie hier viele Termine und Seminarorte. 

Weitere interessante Seminarthemen:  wie führt man eine Betriebsversammlung durch, Rhetorik, BEM, Sozialplan, BAG Urteile, etc pp.

Weiterbildungsangebote rund um Mitbestimmung, Betriebsverfassungsgesetze und Arbeitsrecht: stöbern Sie doch einfach mal durch in unserem Seminarprogramm für Betriebsrat Seminare oder tragen Sie sich für den Betriebsrat Newsletter ein. Denn statt eines gedruckten Kataloges informieren wir - ressourcenschonend - per E-Mail über die Seminarangebote für Betriebsräte, JAV und SBV.

 


 

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