Worum es geht: Der Instanzenzug im Arbeitsgerichtsverfahren ist dreistufig. Eingangsinstanz für alle Klagen ist das Arbeitsgericht. Berufungs- bzw. Beschwerdegericht ist das Landesarbeitsgericht. Sofern die Revision bzw. Rechtsbeschwerde vom Landesarbeitsgericht ausnahmsweise, zB wegen der grundsätzlichen Bedeutung der Angelegenheit, zugelassen wird, entscheidet das Bundesarbeitsgericht in Erfurt letztinstanzlich über die Rechtssache. Die Urteile des Bundesarbeitsgerichts sind richtungsweisend und deren Kenntnis für die Ausübung des Betriebsratsamtes erforderlich.
Das erwartet Sie: Wir zeigen Ihnen in unserem Seminar anhand der jüngsten Entscheidungen des Bundesarbeitsgerichts, wie sich diese praktisch auf Ihre Betriebsratsarbeit auswirken, insbesondere welche Änderungen sich daraus für den Betriebsrat ergeben. Highlight des Seminars ist ein Besuch des Bundesarbeitsgerichts, bei welchem Sie live dabei sein werden, wenn deutschlands höchste Arbeitsrichter Recht sprechen. Schwerpunktthemen werden insbesondere sein:
Für wen sich dieses Seminar empfiehlt: Dieses Seminar richtet sich an alle Betriebsratsmitglieder sowie Betriebsratsvorsitzende und Stellvertreter.
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