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Jugend- und Auszubildenden-Vertretung 2

3 Tage - jeweils Dienstag 09.00 Uhr bis Freitag 13.30 Uhr

Durchstarten als JAV!

Worum es geht:

Eine der Hauptaufgaben der JAV ist es, zum Schutz der Jugendlichen und Auszubildenen auf die Einhaltung der für diese geltenden arbeitsrechtlichen Vorschriften zu achten. Um dieser Kernaufgabe gerecht werden zu können, benötigt die JAV Kenntnisse im Allgemeinen Arbeitsrecht.

Das erwartet Sie:

Im zweiten Teil unserer Webinarreihe lernt Ihr alles rund um die spezialgesetzlichen Regelungen zum Schutz der Jugendlichen und der Auszubildenden, insbesondere dem Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG), dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) und dem Bundesurlaubsgesetz (BurlG). Anhand von spannenden Praxisfällen erfahrt Ihr, auf welche Regelungen es im JAV-Alltag ankommt und wie Ihr Euch diese zu nutzen machen könnt, um die Jugendlichen und Auszubildenden optimal zu schützen. Zudem zeigt euch unser Referent auf, wie Ihr Euren Übernahmeanspruch nach der Ausbildung effektiv durchsetzt. Schwerpunktthemen werden insbesondere sein:

  • was gute JAV-Arbeit ausmacht
  • welche rechtlichen Besonderheiten für Berufsausbildungsverhältnisse gelten
  • welche Regeln bei Urlaub, Arbeitszeit und Co. für die Jugendlichen und Auszubildenden einzuhalten sind
  • was die JAV für eine gelungene Integration der Jugendlichen und Auszubildenden in den Betrieb tun kann
  • wie die JAV-Mitglieder ihren Übernahmeanspruch durchsetzen können

Für wen sich dieses Webinar empfiehlt:

Dieses Webinar richtet sich an die Mitglieder der Jugend- und Auszubildendenvertretung und Ersatzmitglieder, die öfter im Einsatz sind und vermittelt die notwendigen Kenntnisse für einen erfolgreichen Start in das wichtige Amt der Jugend- und Auszubildendenvertretung.

Webinarinhalt

Schutzvorschriften zugunsten der Jugendlichen und Auszubildenden

  • Gesetze, Gesetzliche Grundlagen für die JAV: und
  • Grundzüge des Jugendschutzgesetzes (JArbSchG)
  • Jugendarbeitsschutzgesetz: die wenigen Schutzvorschriften (Regelungen zur Arbeitszeit, zu Überstunden und zum Urlaub), welche die JAV kennen sollte
  • Berufsschule, Arbeitszeit und Freizeit
  • Sanktionsmöglichkeiten bei Verstößen des Arbeitgebers gegen das JArbSchG
  • Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG): Fallbeispiele Diskriminierung wegen jungen Alters
  • Bundesurlaubsgesetz: Entstehung, Verfall und Übertragung von (Teil-)Urlaub
  • Entgeltfortzahlungsgesetz: Rechte und Pflichten im Krankheitsfall (und während des Urlaubs)
  • Entgeltfortzahlung bei Krankheit: Beweiswert ärztliches Attest
  • Weitere besondere arbeitsrechtliche Schutzgesetze zugunsten der Jugendlichen
  • Wahrnehmung der Überwachungsaufgaben in der Praxis

Beteiligungsrechte der JAV kennen

  • Beteiligungsrechte von BR und JAV in Ausbildungsfragen: wer was darf
  • Richtiges Handeln, wenn es mit dem Ausbilder nicht klappt
  • Maßnahmen beantragen: was möglich ist
  • Informationsbeschaffung durch die JAV

Begründung und Durchführung des Berufsausbildungsverhältnisses

  • Berufsbildungsgesetz: Gesetzesgrundlage für die Ausbildung
  • Auszubildender: im rechtlichen Sinne
  • Begründung von Berufsausbildungsverhältnissen: was zu beachten ist
  • Beteiligung der JAV bei der Einstellung von Auszubildenden und Jugendlichen
  • Berufsausbildungsvertrag: Inhalt, Form, Dauer, Vergütung, Probezeit, Arbeitszeit, Pausen, Überstunden
  • Rechtliche Besonderheiten beim Urlaub und der Arbeitszeit
  • Sonn- und Feiertagsarbeit
  • Aufgaben der Auszubildenden:
    • Teilnahme am Berufsschulunterricht,
      • Erstellen der Ausbildungsnachweise
      • Arbeitspflicht neben der Ausbildung
  • Streitigkeiten mit dem Arbeitgeber während der Ausbildung
  • Ordentliche Kündigung: in der Probezeit
  • Besonderer Kündigungsschutz von Auszubildenden nach der Probezeit
  • Sonderkündigungsschutz der JAV-Mitglieder
  • Zeugnis nach Beendigung der Ausbildung
  • Verlängerung und Verkürzung der Berufsausbildungsdauer
  • interne Beurteilungsverfahren

Übernahmeanspruch der JAV-Mitglieder

  • Übernahmeanspruch JAV-Mitglieder gem. § 78a BetrVG
  • Anspruchsvoraussetzungen
  • Form, Frist und Formulierung der Geltendmachung
  • Reaktionsmöglichkeiten des Arbeitgebers auf die Geltendmachung des Anspruchs
  • Gerichtliche Durchsetzung des Übernahmeanspruchs

Noch Fragen?

fas fa-phone

040 - 20 90 77 95

Eckdaten zum Webinar:

far fa-clock
fas fa-users

Di. - Do. jeweils von 09:00 bis 13:30 Uhr

max. 12 Teilnehmer

Schulungsanspruch:

fas fa-section

Erforderlich im Sinne von
§ 65 Abs. 1 und § 37 Abs. 6 BetrVG

Preis ab: 790,- € 

Alle Preise zzgl. Hotel, kommunaler Abgaben
und 19% MwSt.

Gremiumsrabatt:

1. Teilnehmer 990,- €
2. Teilnehmer 890,- €
jeder weitere Teilnehmer 790,- €
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