
Wirtschaftsausschuss
3 Tage - jeweils Dienstag 09.00 Uhr bis Donnerstag 13.30 Uhr
Unternehmenszahlen richtig einordnen!
Worum es geht: In Unternehmen mit in der Regel mehr als einhundert ständig beschäftigten Arbeitnehmern ist – mit Ausnahme von sog. Tendenzunternehmen – zwingend ein Wirtschaftsausschuss zu bilden. Er berät die wirtschaftlichen Angelegenheiten mit dem Arbeitgeber und hat hierüber den Betriebsrat zu unterrichten. Hierfür muss er vom Arbeitgeber insbesondere anhand aussagekräftiger Kennzahlen über die wirtschaftliche und finanzielle Lage des Unternehmens unterrichtet werden.
Das erwartet Sie: In unserem Webinar erfahren Sie alles über die Funktion und Aufgaben des Wirtschaftsausschusses und welche Anforderungen die Rechtsprechung an die ordnungsgemäße Unterrichtung des Wirtschaftsausschusses durch den Unternehmer stellt. Wir vermitteln Ihnen das erforderliche wirtschaftliche Wissen, insbesondere wie man eine Bilanz „liest“ und wertet und was aus dem Bericht des Wirtschaftsprüfers folgt. Schwerpunktthemen werden insbesondere sein:
- Rechtliche Grundlagen
- Organisation der Arbeit im Wirtschaftsausschuss
- Aufgaben sowie Rechte und Pflichten des Wirtschaftsausschusses
- Erforderliches Wirtschaftswissen
Für wen sich dieses Webinar empfiehlt: Dieses Webinar richtet sich an (Gesamt-)Betriebsratsmitglieder, die im Wirtschaftsausschuss selbst tätig werden (sollen), sonstige Wirtschaftsausschussmitglieder und/oder auf (Gesamt-)Betriebsratsseite aufgrund der internen Aufgabenverteilung für die Zusammenarbeit mit dem Wirtschaftsausschuss zuständig sind. Auch für entsprechende Ersatzmitglieder des Wirtschaftsausschusses ist dieses Webinar ideal geeignet.
Webinarinhalt
Rechtliche Grundlagen
- Begrifflichkeiten: Unternehmen (Tendenzunternehmen) und Konzern
- Unternehmensgröße: Ermittlung der Anzahl der in der Regel Beschäftigten
- Bildung des Wirtschaftsausschusses, Größe und Amtszeit
- Absinken der Beschäftigtenzahl während der Amtszeit
- Zusammensetzung und Sitzungen
- Sitzungsprotokoll: worauf es ankommt
- Rechtsstellung der Wirtschaftsausschussmitglieder und Schulungsanspruch
Organisation der Arbeit im Wirtschaftsausschuss
- Auswahl geeigneter Mitglieder und des Sprechers
- Geschäftsordnung: auf den Punkt gebracht
- Vorgehensweise zur Informationserlangung und Aufgabenteilung
- Hinzuziehung von Sachverständigen
- Art und Weise der Zusammenarbeit mit (Gesamt-)Betriebsrat und dem Aufsichtsrat
- Umgang mit Daten, Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen
Aufgaben sowie Rechte und Pflichten des Wirtschaftsausschusses
- Umfassende und rechtzeitige Unterrichtung über Katalog der wirtschaftlichen Angelegenheiten
- Vorzulegende Unterlagen
- Durchsetzung des Unterrichtungsanspruchs: mit Hilfe von Arbeitsgericht und Einigungsstelle
- Unterrichtung des Betriebsrats
Erforderliches Wirtschaftswissen
- Betriebswirtschaftliche Grundbegriffe
- Jahresabschluss
- Bilanz: Inhalte, Gliederung und Bewertungs(spielräume)
- Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) als Grundlage für die interne Berichterstattung
- Lagebericht
- Bericht des Wirtschaftsprüfers
- Betrieblichen Rechnungswesen: intern (Buchführung) und extern (Kosten- und Leistungsrechnung)
- betriebswirtschaftliche Kennzahlen
- Unternehmensplanung: Investitions- und Finanzplanung
- Unternehmenskrise: anhand von Kennzahlen rechtzeitig erkennen
- Aufgaben des Controllings im Unternehmen: strategische und operative Unternehmensplanung
Noch Fragen?
040 - 20 90 77 95
Eckdaten zum Webinar:
Di. - Do. jeweils von 09:00 bis 13:30 Uhr
max. 12 Teilnehmer
Schulungsanspruch:
Erforderlich im Sinne von
§ 37 Abs. 6 BetrVG
| Preis ab: | 790,- € |
Alle Preise zzgl. Hotel, kommunaler Abgaben
und 19% MwSt.
Gremiumsrabatt:
| 1. Teilnehmer | 990,- € |
| 2. Teilnehmer | 890,- € |
| jeder weitere Teilnehmer | 790,- € |

Termine
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| Seminar-Nr. | Seminar | Beginn | Ende | ||
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| NOVEMBER 2026 | |||||
| WWAS-2609 | Online-Seminar Wirtschaftsausschuss | 24.11.2026 | 26.11.2026 | Buchen | Reservieren |
Zahlen & FAQ
Für den 1. Teilnehmer 990,00 €
Für den 2. Teilnehmer 890,00 €
Ab dem 3. Teilnehmer 790,00 €
Preise zzgl. gesetzl. MwSt. und Hotelkosten
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