Webinar „Einführung von Kurzarbeit im Betrieb” - live online
Zwei Termine, jeweils 08.30 bis 12:30 Uhr
Gestiegene Energiepreise bringen immer mehr Unternehmen in Schwierigkeiten. Die Bundesagentur für Arbeit registriert bereits ein zunehmendes Interesse an Kurzarbeit. Als Betriebsrat kommt Ihnen bei der Einführung von Kurzarbeit entscheidende Bedeutung zu. Kurzarbeit bedarf nach § 87 I Nr. 3 BetrVG der Zustimmung des Betriebsrats. Ohne eine entsprechende Betriebsvereinbarung kann Kurzarbeit regelmäßig nicht im Betrieb eingeführt werden.
Aber welche Regelungsinhalte sollte nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts eine solche Betriebsvereinbarung enthalten, damit diese wirksam ist? Welche Arbeitnehmer kommen für Kurzarbeit überhaupt in Betracht und welche sind vom Kurzarbeitergeldanspruch ausgenommen? Wie steht es um den Urlaub und die Arbeitszeitguthaben bei Kurzarbeit? Und wie sieht es eigentlich mit der Vergütung des Betiebsrats bei Kurzarbeit aus? Unser Referent wird Ihnen diese und weitere Fragen verständlich und kompakt erläutern und anhand ein Musterbetriebsvereinbarung zeigen, wie Sie die Interessen der von Kurzarbeit betroffenen Arbeitnehmer richtig schützen.

Webinarinhalt
Voraussetzungen für die Einführung von Kurzarbeit im Betrieb
- Mitbestimmungsrechte des BR bei der Einführung von Kurzarbeit
- Sozialrechtliche Voraussetzungen für die Gewährung von Kurzarbeitergeld (Kug)
- Höhe und Deuer des Kurzarbeitergeldes
- Auswirkungen des Kurzarbeitergeldes auf andere Vergütungsansprüche - Weihnachts- und Urlaubsgeld
- Krankheit in der Kurzarbeitsphase
- Elternzeit und Kurzabeit
- Urlaub und Kurzarbeit
- Vergütung des BR bei Kurzarbeit?
Musterbetriebsvereinbarung zur Einführung von Kurzarbeit
- Mindestinhalte einer BV Kurzarbeit
- Sinnvolle Regelungen in einer BV Kurzarbeit zum Schutz der Mitarbeiter
- Aufstockungsbeträge zum Kug
- Ausschluss betriebsbedingter Kündigungen
Der Referent

Frank Gust
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