LIVE Online-Kurz-Seminar - Homeoffice und Mitbestimmung

Homeoffice nur mit dem BR!

Will der Arbeitgeber in der Krise Arbeit vom Homeoffice aus erreichen, kann er dies nicht ohne Zustimmung des Arbeitnehmers. Zwar kann der Arbeitgeber den Arbeitsort kraft seines Weisungsrechts grundsätzlich einseitig festlegen, allerdings kann der Arbeitnehmer nicht verpflichtet werden, hierfür seine Privaträume zur Verfügung zu stellen. Da bei einer Homeofficevereinbarung häufig zugleich Fragen der Arbeitszeit, des Gesundheitsschutzes und des Arbeitsortes berührt sein werden, ist für eine solche regelmäßig auch das Mitbestimmungsrecht des BR nach §§ 99 Abs. 1 und § 87 Abs. 1 BetrVG eröffnet. Daneben spielen Fragen des Datenschutzes eine nicht unerhebliche Rolle, weswegen eine Betriebsvereinbarung zum Homeoffice regelmäßig unabdingbar sein wird.

Im Rahmen unseres kostenlosen LIVE Online-Seminars zeigen wir Ihnen die Eckpunkte auf, die der BR bei der Betriebsvereinbarung zum Homeoffice beachten sollten, um den Persönlichkeitsrechten der betroffenen Arbeitnehmer und dem Datenschutz ausreichend Rechnung zu tragen.

Dieses Online-Seminar vermittelt Kenntnisse i.S.d.
§ 37 Abs. 6 BetrVG.

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