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Betriebsverfassungsrecht für Ersatzmitglieder 1

3 Tage - jeweils Dienstag 09.00 Uhr bis Freitag 13.30 Uhr

Grundlagen und Mitbestimmung in sozialen Angelegenheiten!

Worum es geht:

Das Betriebsverfassungsrecht regelt die Rechte und Pflichten der Betriebsparteien, also von Betriebsrat und Arbeitgeber. Hier geht es also nicht um die Individualarbeitsrechte der Beschäftigten, sondern um die Rechte des Betriebsrats (als Kollektiv), weshalb man das Betriebsverfassungsrecht auch als kollektives Arbeitsrecht bezeichnet.

Das erwartet Sie:

In unserem Betriebsverfassungsrecht Ersatzmitglieder Teil 1 machen wir Sie mit den betriebsverfassungsrechtlichen Grundlagen, insbesondere den Rechten und Pflichten des Betriebsrats vertraut, welche Sie im Fall Ihres Nachrückens benötigen. Ferner geht es um die Beteiligungsrechte des Betriebsrats in „sozialen Angelegenheiten“, also die Gemeinschaft der Arbeitnehmer betreffende „Arbeitsbedingungen“, und den Bereich der technisch-organisatorischen Angelegenheiten. Themenschwerpunkte werden insbesondere sein:

  • Funktion des kollektiven Arbeitsrechts und Verhältnis zum Individualarbeitsrecht
  • Aufbau des Betriebsverfassungsrechts und Grundsätze der Zusammenarbeit zwischen Betriebsrat und Arbeitgeber
  • Allgemeinen Aufgaben des Betriebsrats
  • Rechte und Pflichten des Betriebsrats
  • Unterrichtungsanspruch des Betriebsrats
  • Geschäftsführung des Betriebsrats
  • Rechtsstellung von Betriebsratsmitgliedern
  • Bedeutung der sozialen Angelegenheiten in der Praxis
  • Praxisrelevante Mitbestimmungstatbestände
  • Tarifsperre, Tarif- und Gesetzesvorrang

Für wen sich dieses Webinar empfiehlt:

Dieses Webinar richtet sich insbesondere an wiedergewählte, aber auch an neugewählte Ersatzmitglieder des Betriebsrats, die regelmäßig, häufig oder über einen längeren Zeitraum für ordentliche Mitglieder nachrücken.

Webinarinhalt

Grundlagen und Organisationsrecht des Betriebsrats

  • Rechtsquellen: wo die Rechte des Betriebsrats geregelt sind
  • Betriebsverfassungsgesetz: welche Vorschriften aus dem Betriebsverfassungsgesetz für den Betriebsrat wichtig sind
  • kollektives Arbeitsrecht: Bedeutung und Abgrenzung vom Individualarbeitsrecht
  • Zuständigkeit des Betriebsrats: Arbeitnehmerbegriff und was sind leitende Angestellte
  • Amtszeit des Betriebsrats: regelmäßige Amtszeit und Neuwahlerfordernis innerhalb der Amtszeit
  • Organisation und Aufgabenverteilung im Betriebsrat: Aufgaben von Vorsitz und Stellvertreter und wer für die laufenden Geschäfte zuständig ist, welche Ausschüsse sinnvoll sind und warum der Betriebsrat eine Geschäftsordnung benötigt
  • Betriebsratssitzungen: Sitzungen wann und wie oft, Tagesordnung festlegen, richtiges Laden von (Ersatz-)Mitgliedern, Verhinderungsfälle und Anforderungen an eine ordnungsgemäße (Online-)Sitzung
  • ordnungsgemäße Beschlussfassung: Beschlussfähigkeit, einfache und qualifizierte Mehrheiten und Mindestinhalte des Sitzungsprotokolls

Rechte und Pflichten von Betriebsratsmitgliedern

  • Grundsätze der Zusammenarbeit: mit dem Arbeitgeber, mit der Gewerkschaft zum Wohle der Betriebsangehörigen
  • Rechte und Pflichten der Betriebsratsmitglieder: Monatsbesprechungen, Wahrung des Betriebsfriedens, Verschwiegenheitspflichten
  • Datenschutz: im Betriebsratsbüro
  • Ehrenamt: bezahlte Freistellung für Betriebsratsarbeit
  • Entgelt- und Tätigkeitsschutz: während und nach der Amtszeit
  • Schulungsanspruch: Grundlagenschulungen und Sonderthemen
  • Haftung des Betriebsrats: bei der Wahrnehmung seiner Rechte und Pflicht und in übrigen Fällen
  • Sonderkündigungsschutz: während und nach der Amtszeit
  • Kosten der Betriebsratsarbeit: Räumlichkeiten und Sachausstattung

Aufgaben des Betriebsrats

  • Allgemeine Aufgaben des Betriebsrats: Überwachungs- und sonstige Aufgaben
  • Unterrichtungsanspruch des Betriebsrats: rechtzeitig und umfassend, wann unter Vorlage von Unterlagen und wer Einsichtsrecht in die Bruttolohnlisten hat
  • Betriebs- und Abteilungsversammlungen: wann, wie oft und mit welchen Inhalten
  • Überblick über die Beteiligungsrechte des Betriebsrats: in Angelegenheiten, die Mitarbeitende betreffen und warum das Gesetz zwischen Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrechten differenziert
  • Zusammenarbeit mit weiteren Organen: Gesamtbetriebsrat, Konzernbetriebsrat, Jugend- und Auszubildendenvertretung, Schwerbehindertenvertretung

Soziale Angelegenheiten des § 87 BetrVG

  • Gesetzes- und Tarifvorrang: was zuerst zu prüfen ist
  • Fragen der Ordnung des Betriebs und des Verhaltens der Arbeitnehmer im Betrieb: Abgrenzung zum „Arbeitsverhalten“
  • Lage und Verteilung der Arbeitszeit: drei Arbeitszeitbegriffe gilt es zu unterscheiden
  • vorübergehende Verkürzung oder Verlängerung der Arbeitszeit: Überstunden und Kurzarbeit
  • allgemeine Urlaubsgrundsätze: nicht die Anzahl der Urlaubstage
  • Urlaubsplan, Urlaubsgrundsätze und Urlaubsfestlegung für einzelne Arbeitnehmer im Streitfall
  • Gesundheitsschutz: wenn nur rahmenmäßig gesetzlich umschrieben
  • technische Einrichtungen, die das Verhalten und die Leistung der Arbeitnehmer überwachen können: und wie Überwachung begrenzt
  • Fragen der betrieblichen Lohngestaltung: insbesondere im Hinblick auf freiwillige Leistungen, AT-Zulagen und AT-ler allgemein
  • Mobile Arbeit: Ausgestaltung und nicht das „Ob“
  • Initiativrecht: auch der BR kann die Initiative zur Mitbestimmung ergreifen
  • Koppelungsgeschäfte: wann der Betriebsrat seine Zustimmung an Bedingungen knüpfen kann
  • Nicht mitbestimmungspflichtige soziale Angelegenheiten: keine Erzwingbarkeit durch den Betriebsrat, aber freiwillige Betriebsvereinbarung
  • Einigungsstellenverfahren: wenn der Betriebsrat seine Zustimmung verweigert – Einleitung und Ablauf
  • Verstoß gegen § 87 BetrVG: Unterlassungsanspruch und weitere Rechte des Betriebsrats

Technisch-organisatorische Angelegenheiten

  • Gestaltung von Arbeitsplätzen, Arbeitsablauf und Arbeitsumgebung: Beteiligung des BR im Planungsstadium
  • Einsatz künstlicher Intelligenz: umfassende Unterrichtung
  • Neu-, Um- und Erweiterungsbauten

Einigungsstelle und arbeitsgerichtliches Beschlussverfahren

  • Arbeitsgerichtliche Beschlussverfahren: Einleitung und Ablauf
  • Einigungsstellenverfahren: Einleitung und Ablauf
  • Kollektivrechtliche Auswirkungen: welche Rechte der Betriebsrat hat, wenn er nicht ordnungsgemäß beteiligt worden ist
  • Individualrechtliche Auswirkungen: welche Rechte der Beschäftigte hat, wenn der Betriebsrat nicht ordnungsgemäß beteiligt worden ist
  • sonstige Sanktionen: Ordnungswidrigkeiten und Straftatbestände

Noch Fragen?

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040 - 20 90 77 95

Eckdaten zum Webinar:

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Di. - Do. jeweils von 09:00 bis 13:30 Uhr

max. 12 Teilnehmer

Schulungsanspruch:

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Erforderlich im Sinne von
§ 37 Abs. 6 BetrVG

Preis ab: 790,- € 

Alle Preise zzgl. Hotel, kommunaler Abgaben
und 19% MwSt.

Gremiumsrabatt:

1. Teilnehmer 990,- €
2. Teilnehmer 890,- €
jeder weitere Teilnehmer 790,- €
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Termine

 

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Seminar-Nr.SeminarOrtBeginnEndeHotel  
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Zahlen & FAQ

Für den 1. Teilnehmer 990,00 €
Für den 2. Teilnehmer 890,00 €
Ab dem 3. Teilnehmer 790,00 €

Preise zzgl. gesetzl. MwSt.

Fortbildung für die Ersatzmitglieder / Nachrücker des Betriebsrats. Betriebsverfassungsgesetz Teil 1  ist auch als Grundlagenseminar für die aktiven Mitglieder des Betriebsrats als Schulung hier bei BIS verfügbar. Auch diese werden deutschlandweit an vielen Seminarorten sowie als Onlineseminar angeboten.

Seminarorte sind z.B. Berlin | Frankfurt am Main | München |  Nürnberg | Hamburg | Leipzig |Erfurt | Bremen  | Düsseldorf |  Freiburg  | Dresden | Winterberg | Travemünde | Heidelberg | Kiel | Kühlungsborn | Travemünde (sehr beliebter Seminarort, daher frühzeitig reservieren!) | Warnemünde | Lübeck | Potsdam | Baden-Baden | Dortmund | Flensburg | Hannover | Stralsund | Königswinter | Garmisch-Partenkirchen | Münster |

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