Arbeitsrecht für Ersatzmitglieder 2
Beendigung von Arbeitsverhältnissen!
Worum es geht:
Während die Seminarreihe Betriebsverfassungsrecht die Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats als Kollektiv zum Gegenstand hat, geht es in dem der zweiteiligen Seminarreihe Allgemeines Arbeitsrecht kompakt um das so genannten Individualarbeitsrecht, also um die Rechten und Pflichten der Arbeitnehmer im Arbeitsverhältnis. Der in Teilen unzureichende individualarbeitsrechtliche Schutz wird durch die Mitbestimmungsrechte kompensiert. Um dem Schutzauftrag des Betriebsrats gerecht werden zu können, müssen alle Gremiumsmitglieder daher auch Kenntnisse im Individualarbeitsrecht haben.
Das erwartet Sie:
Im Teil 2 unserer Seminarreihe Allgemeines Arbeitsrecht für Ersatzmitglieder geht es um die Beendigung von Arbeitsverhältnissen durch Kündigung, Befristung und Betriebsübergang sowie die vertragliche Beendigung von Arbeitsverhältnissen durch Aufhebungs- und Abwicklungsverträge. Schwerpunktthemen werden insbesondere sein:
- Allgemeine Kündigungsschutz nach dem KSchG
- Sonderkündigungsschutz für besonders schützenswerte Personengruppen
- Verhaltens-, personen- und betriebsbedingter Kündigung
- Änderungskündigung
- Außerordentliche fristlose Kündigung
- Aufhebungs- und Abwicklungsverträge
- Befristung von Arbeitsverhältnissen
- Rechtsfolgen bei Betriebsübergang
- Arbeitsgerichtsverfahren
Für wen sich dieses Seminar empfiehlt:
Dieses Seminar richtet sich insbesondere an wiedergewählte, aber auch an neugewählte Ersatzmitglieder des Betriebsrats, die regelmäßig, häufig oder über einen längeren Zeitraum für ordentliche Mitglieder nachrücken.
Seminarinhalt
Grundlagen des Kündigungsrechts
- Kündigungsarten
- Schriftform, Zugang, Kündigungsberechtigte, Kündigungsfristen
- Klagefrist und Kündigungsschutzverfahren
Ordentliche Kündigung und Kündigungsschutzgesetz
- Anwendungsbereich des Kündigungsschutzgesetzes: Betriebszugehörigkeit und Betriebsgröße
- Soziale Rechtfertigung einer Kündigung: Voraussetzungen, Beurteilungszeitpunkt und Prognoseprinzip
- Verhaltensbedingte Kündigung: Pflichtverstöße und Abmahnungserfordernis
- Personenbedingte Kündigung: krankheitsbedingte Kündigungen, Verdachtskündigung und andere Formen
- Betriebsbedingte Kündigung: „freie“ unternehmerische Entscheidung und anderweitige Beschäftigungsmöglichkeit sowie Sozialauswahl
- Änderungskündigung: Vertragsinhaltsschutz
- Kündigungsschutz außerhalb des Kündigungsschutzgesetzes: insbes. treuwidrige und sittenwidrige Kündigungen, maßregelnde Kündigungen, Einlassungspflicht des Arbeitgebers
Außerordentliche fristlose Kündigung und Sonderkündigungsschutz
- Wichtige Gründe für die außerordentliche Kündigung, „Bagatellkündigungen“, Kündigungserklärungsfrist, ausnahmsweise nicht „fristlos“
- Sonderkündigungsschutz: insbes. für Betriebsräte und andere Arbeitnehmervertreter (§§ 15 KSchG, 103 BetrVG), für Schwangere und Mütter (§ 9 MuSchG), für Arbeitnehmer in Elternzeit (§ 18 BEEG), für schwerbehinderte Menschen und ihnen gleichgestellte behinderte Menschen (§§ 168 und 174 I SGB IX), tarifliche und vertragliche Kündigungsverbote
Rechte des Betriebsrats bei Kündigungen
- ordnungsgemäße Anhörung vor jeder Kündigung als Wirksamkeitserfordernis
- Widerspruchsrecht, sog. betriebsverfassungsrechtlicher Weiterbeschäftigungsanspruch
Alles rund um den Aufhebungsvertrags
- Aufhebungsvertrag: Begriff und Abgrenzung zur Kündigung sowie zum Abwicklungsvertrag
- Vor- und Nachteile, Schriftform, Inhalte
- Auswirkungen auf das Arbeitslosengeld: Sperrfrist und Ausnahmen, Kürzung der Anspruchsdauer
Das Wichtigste zu Abfindungszahlungen
- Abfindung: grds. kein gesetzlicher Anspruch, sondern auf freiwilliger Basis, Ausnahmen nach dem KSchG
- Gründe für Abfindungszahlungen: Aufklärung weit verbreiteter Irrtümer
- Abfindungsformeln in Sozialplänen
- steuerrechtliche Behandlung
Befristete Arbeitsverhältnisse
- Arten der Befristung, Schriftform und Abgrenzung zur Auflösenden Bedingung
- sachgrundlose Befristung, Höchstgrenzen bei der Befristung ohne Sachgrund, Ausnahmen
- Befristung mit Sachgrund: die zulässigen Sachgründe und rechtliche Grenzen von Kettenbefristungen
- Entfristungsklage
- Befristung bei Beschäftigung von Rentnern
Betriebsübergang
- Voraussetzungen und Folgen, Unterrichtung und Widerspruchsrecht der Arbeitnehmer
Grundlagenwissen zu Tarifverträgen
- Arten von Tarifverträgen: Manteltarifvertrag, Entgelttarifverträge u.a.
- Wirkung und Inhalte von Tarifverträgen
- Haustarifvertrag: Begriff und Vorteile des Haustarifvertrages
- Tarifkommission: Rolle des Betriebsrats
- Tarifsperre des § 77 III BetrVG: Bedeutung und Reichweite
- Tarifbindung und Allgemeinverbindlichkeitserklärung von Tarifverträgen: auf wen Tarifverträge Anwendung finden
- Arbeitsvertragliche Inbezugnahmeklauseln und ihre Auslegung
Arbeitsgerichtsverfahren
- Aufbau und Besetzung der Arbeitsgerichte, Verfahrensablauf, Entscheidungen und Rechtsmittel
Noch Fragen?
040 - 20 90 77 95
Eckdaten zum Seminar:
Di. 13:30 - Fr. 12:00 Uhr
max. 18 Teilnehmer
Schulungsanspruch:
Erforderlich im Sinne von
§ 37 Abs. 6 BetrVG
| Preis ab: | 790,- € |
Alle Preise zzgl. Hotel, kommunaler Abgaben
und 19% MwSt.
Gremiumsrabatt:
| 1. Teilnehmer | 990,- € |
| 2. Teilnehmer | 890,- € |
| jeder weitere Teilnehmer | 790,- € |

Seminarablauf
Anreisetag
13:00 Uhr Begrüßungssnack
13:30 Uhr Begrüßung und Seminarbeginn
15:15 Uhr Kaffee-Pause
15:30 Uhr Seminar
17:00 Uhr Seminarende Tag 1
18:00 Uhr – 19:30 Uhr Abendessen
Danach freiwilliges Rahmenprogramm
Folgeseminartage
08:30 Uhr Seminarbeginn
09:45 Uhr Kaffee-Pause
10:00 Uhr Seminar
12:30 Uhr Mittagspause
14:00 Uhr Seminar
15:15 Uhr Kaffee-Pause
15:30 Uhr Seminarnachmittag
17:00 Uhr Seminarende Folgetage
18:00 Uhr - 19:30 Uhr Abendessen
Danach freiwilliges Rahmenprogramm
Letzter Seminartag
08:30 Uhr Seminarbeginn
09:45 Uhr Kaffee-Pause
10:00 Uhr Seminar
12:00 Uhr Seminar Ende
ab 12:00 Uhr – 13:30 Mittagessen oder wahlweise Lunchpaket
Termine
Es wurden leider keine Termine gefunden.
Zahlen & FAQ
Für den 1. Teilnehmer 990,00 €
Für den 2. Teilnehmer 890,00 €
Ab dem 3. Teilnehmer 790,00 €
Preise zzgl. gesetzl. MwSt. und Hotelkosten
Daher sollte jedes Ersatzmitglied, welches oft einspringen muss oder voraussichtlich bald als aktives Betriebsratsmitglied nachrückt, die Themen der Betriebsrats-Grundlagenseminare kennen. Das sind die Basics im Bereich Arbeitsrecht und im Betriebsverfassungsrecht.
Um all das Wissen prägnat und auf den Punkt, aber auch in seiner Vollständigkeit schnell zu lernen, sind die Grundlagenseminare für Sie als Betriebsrat Ersatzmitglied auf jeweils 5 Tage angesetzt. So sind Sie als Ersatzmitglied schneller bereit, das Amt als Betriebsrat auch kurzfristig zu übernehmen.
Selbstverständlich finden auch diese Schulungen für die Ersatzmitglieder an Top-Seminarorten in ganz Deutschland statt. Außerdem können Sie als Ersatzmitglied und zukünftige Betriebsrätin / zukünftiger Betriebsrat auch Präsenzseminare und Onlineseminare im Mix besuchen. Sie finden beide Seminarformen im BIS Seminarangebot. Egal wofür Sie sich entscheiden, es werden immer Top Referenten und Seminarbetreuung dafür sorgen, dass alles leicht erlernbar ist und unmittelbar in der Praxis als Betriebsrat / Betriebsrätin angewendet werden kann.
