Datenschutz im Betrieb
Datenschutz ist Betriebsratssache!
Dieses Seminar richtet sich an Betriebsräte, in deren Betrieben die Einführung, Erweiterung oder Anwendung von Datenverarbeitungssystemen in Form von Hard- oder Software geplant ist oder in denen der Arbeitgeber auf sonstige Weise personenbezogene Daten erhebt, zum Beispiel durch Videoüberwachung, Ortungssysteme, Fragebögen etc. Das Bundes-Datenschutzgesetz gibt die Spielregeln vor, welche der Arbeitgeber zu beachten hat. Nach § 75 Abs. 2 BetrVG gehört es zu den Aufgaben des Betriebsrats, das Grundrecht der Mitarbeiter auf freie Entfaltung der Persönlichkeit und damit den Schutz der Arbeitnehmerdaten zu gewährleisten. Die Kenntnis der datenschutzrechtlichen Regelungen ist daher für den Betriebsrat unabdingbar.
Warum dieses Seminar? Dieses Seminar...
- vermittelt Ihnen durch unsere IT-Experten einen Überblick über die zahlreichen technischen Möglichkeiten zur Überwachung von Leistung und Verhalten der Arbeitnehmer im Betrieb!
- macht Sie mit den wesentlichen datenschutzrechtlichen Normen vertraut, damit Sie dem Arbeitgeber auf Augenhöhe gegenübertreten können!
- zeigt Ihnen, wie der Betriebsrat den Schutz von Arbeitnehmerdaten in der Praxis gewährleisten kann und welche betriebsverfassungsrechtlichen Handlungsinstrumentarien hierzu zur Verfügung stehen!
- veranschaulicht, wie der Betriebsrat gegen unzulässige Überwachungsmaßnahmen des Arbeitgebers effektiv vorgehen kann!
Seminarinhalt
- Grundlagen Technik: Technisches Hintergrundwissen zu den Überwachungsmöglichkeiten durch PCs, E-Mail, Telefon und Mobiltelefon, Videoüberwachung, Zeit- und Zugangskontrolle sowie moderne Ortungssysteme – wo, wie und wann werden Mitarbeiterdaten erhoben, verarbeitet und gespeichert
- Grundlagen Recht: Einführung in den Arbeitnehmerdatenschutz nach dem Bundes-Datenschutzgesetz; Zulässigkeitsvoraussetzungen für die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung von Bewerber- und Mitarbeiterdaten im Betrieb; Grenzen zulässiger Auswertungen zur Leistungs- und Verhaltenskontrolle; Zulässigkeitsvoraussetzungen für (heimliche) Videoüberwachung und der Überwachung des Online-Verhaltens der Mitarbeiter; Aufgaben des Datenschutzbeauftragten; Ausblick auf den aktuellen Gesetzesentwurf zur Novellierung des Arbeitnehmerdatenschutzes
- Rechte des Betriebsrats: Kontrollrechte des Betriebsrats beim Datenschutz, Mitbestimmungsrechte bei der Einführung neuer Soft- und Hardware sowie von Technologien, die geeignet sind Leistung- und Verhalten der Arbeitnehmer zu überwachen (Ortungssysteme, Videoüberwachung etc.); Betriebsvereinbarungen zur Videoüberwachung und sonstiger Technologien rechtssicher gestalten
- Datenschutz im Betriebsratsbüro: Zulässigkeit der Erhebung von Mitarbeiterdaten durch den Betriebsrat durch Mitarbeiterbefragung etc.; Kontrollrechte des Datenschutzbeauftragten gegenüber dem Betriebsrat
- Wichtige Urteile: hinsichtlich Arbeitnehmerdatenschutz, offener und verdeckter Videoüberwachung, Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats
Seminardauer
3 Tage, jeweils Dienstag um 14:00 Uhr bis Freitag um 12:00 Uhr
Hotelpreise
Schulungsanspruch
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