Allgemeines Arbeitsrecht Auffrischung
Verschollenes arbeitsrechtliches Wissen wieder aktivieren!
Dieses Seminar richtet sich an Betriebsräte, deren Kenntnisse im allgemeinen Arbeitsrecht nicht mehr ausreichen, etwa weil ihre entsprechenden Grundlagenschulungen bereits längere Zeit zurückliegen.
Warum dieses Seminar? Dieses Seminar...
- frischt das für die Praxis wichtige arbeitsrechtliche Wissen auf!
- erinnert an die Zusammenhänge: Lösungen auch für nicht bekannte Fallgestaltungen selbst erarbeiten!
veranschaulicht viele wichtige Themen an aktuellen Fällen aus der Praxis!
- geht auch auf die „Denkweise“ der Arbeitgeber ein und zeigt, wie der Betriebsrat diese Kenntnis zum Vorteil der Belegschaft nutzen kann!
Seminarinhalt
- Anbahnung und Begründung von Arbeitsverhältnissen: Stellenausschreibung, Bewerbungs- und Auswahlverfahren, (un)zulässige Fragen des Arbeitgebers im Bewerbungsgespräch, schriftlicher Arbeitsvertrag, Nachweis über wesentliche Arbeitsbedingungen, unwirksamer Abschluss eines Arbeitsvertrages, Grenzen der Vertragsfreiheit des Arbeitgebers, Beurteilung (un)zulässiger Vertragsklauseln, Befristung
- Vergütung: (un)zulässige Höhe, Bestandteile, Überstunden, Sondervergütungen (Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld, Bonus usw.), Verjährung, Ausschlussfristen, Verwirkung
- Weisungsrecht hins. Arbeitsort, Arbeitszeit und Inhalt der Arbeitsleistung
- Arbeitszeit
- Kündigung: Grundlagen, Ordentliche Kündigung und Kündigungsschutzgesetz sowie auch außerhalb Kündigungsschutzgesetzes, außerordentliche Kündigung, Sonderkündigungsschutz, Rechte des Betriebsrats (§ 102 BetrVG)
- Aufhebungsvertrag
- Wichtige Rechte der Arbeitnehmer: u.a. Urlaub, Teilzeitanspruch, Elternzeit, Beschäftigung, Gleichbehandlung, Zeugnisse
- besonderer Arbeitnehmerschutzvorschriften: insbes. für Mütter und Schwangere, schwerbehinderte Menschen und ihnen gleichgestellte behinderte Menschen, Jugendliche, Arbeitnehmer mit pflegebedürftigen Angehörigen
- Entgeltfortzahlung ohne Arbeitsleistung, u.a. im Krankheitsfall und an Feiertagen, bei Nichtannahme der Arbeitsleistung durch den Arbeitgeber und bei vorübergehender kurzfristiger Verhinderung des Arbeitnehmers; während der Schwangerschaft und der Mutterschutzfristen
- Überblick zu Arbeitnehmerhaftung, Tarifverträgen, Betriebsübergang, Leiharbeit und Arbeitsgerichtsverfahren
Seminardauer
4 Tage, jeweils Montag um 14:00 Uhr bis Freitag um 12:00 Uhr
Hotelpreise
Schulungsanspruch
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