Fachtagung Brennpunkt Datenschutz
Was muss der Betriebsrat wissen?
Zwei Jahre sind seit dem Inkrafttreten der EU-DSGVO vergangen – Zeit, eine erste Bilanz zu ziehen: Was hat sich seitdem datenschutzrechtlich verändert? Bei welchen Datenschutzthemen darf und muss der Betriebsrat mitbestimmen? Welche Überwachungsmöglichkeit eröffnet Office 365? Welche Haftungsrisiken bestehen für den Betriebsrat selbst?
Auf unserer Fachtagung „Brennpunkt Datenschutz“ vermitteln wir Ihnen einen praxisnahen Überblick über die rechtlichen Grundlagen des aktuellen Datenschutzrechts. Sie lernen, welche technischen Kontroll- und Überwachungsmöglichkeiten der Arbeitgeber häufig einsetzt, welche Mitbestimmungsrechte der Betriebsrat dabei hat und welche Inhalte eine Rahmenbetriebsvereinbarung zum Datenschutz umfassen sollte. Lassen Sie sich zeigen, wie der Betriebsrat sein Betriebsratsbüro datenschutzkonform einrichten kann, um so eigene Haftungsrisiken zu vermeiden.
Unser Experte der Hamburgischen Datenschutzbehörde steht während der gesamten Tagung für Fragen zur Verfügung!
Wegen Corona verschoben, neuer Ersatztermin folgt in Kürze
Diese Fachtagung vermittelt Kenntnisse i.S.d. § 37 Abs. 6 BetrVG.
Die Themen
- Was sind personenbezogene Daten und welche Daten unterliegen einem besonderen Schutz?
- Was versteht man unter datenschutzkonformer Datenverarbeitung und welche Voraussetzungen müssen dabei erfüllt sein?
- Wer ist Verantwortlicher im Sinne des DSGVO?
- Welche Aufgaben hat der betriebliche Datenschutzbeauftragte?
- Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten nach DSGVO – was ist damit gemeint?
- Was versteht man unter den Begriffen Transparenz, Datenminimierung und Löschkonzept?
- Was ist bei Datenschutzverstößen im Betrieb zu tun?
- Wofür und in welcher Höhe können Bußgelder verhängt werden?
- Wer haftet - das Unternehmen, die Geschäftsleitung oder der Arbeitnehmer, der gegen Datenschutz verstößt?
- Wie werden Bußgelder berechnet – der aktuelle Bußgeldkatalog
- Worauf liegt der Fokus der Behörden?
- Die häufigsten Anfragen und Beschwerden kennenlernen
- Vorsicht Datenpanne – welches Vorgehen wird empfohlen?
- Die Top Themen für 2020 im Beschäftigtendatenschutz – worauf ist besonders zu achten?
- Offene Diskussionsrunde
- Ziele und Inhalte der Informationssicherheit
- Sicherheitsanforderungen der DSGVO
- Gefährdungen der Informationssicherheit: Risiken für Arbeitnehmer
- Möglichkeiten der Risikoverringerung
- Allgemeine Identifizierung / Protokollierung
- Tracking
- TK-Anlagen
- Office 365
- Smartphone-Funktionen
- Profiling
- Datenschutzfolgenabschätzung
- Technische und organisatorische Maßnahmen
- Informationssicherheitskonzept
- Kontrollmöglichkeiten und Mitbestimmungsrechte des Betriebsrates
- Rechtliche Datenschutzanforderungen an den Betriebsrat
- Benötigt der Betriebsrat einen eigenen Datenschutzbeauftragten?
- Technische und organisatorische Maßnahmen zur Gewährleistung der Sicherheit
- Was muss bei der Weitergabe von Informationen und Unterlagen an Dritte beachtet werden?
- Kommunikation des BR über technische Kanäle (Email, Messenger, Soziale Netzwerke)
- Neuer Datenschutz und alte Betriebsratsvereinbarung – was ist zu tun?
- Was kann und sollte der Betriebsrat in einer Rahmenbetriebsvereinbarung zum Datenschutz regeln?
- Welche Fallstricke sind zu beachten?
- Keine Ergebnis in Sicht – die Einigungsstelle als Lösung?
- § 26 BDSG – welche Datenverarbeitung für Zwecke des Beschäftigungsverhältnisses ist zulässig?
- Welche Rechte haben die betroffenen Mitarbeiter?
- Aktuelle Rechtsprechung
Die Referenten

Sven Kock
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Arbeitsrecht und Datenschutzbeauftragter

Frank Henkel
Rechtsanwalt, externer Datenschutzbeauftragter, ehemaliger Betriebsrats- und Gesamtbetriebsratsvorsitzender

Arne Brest
Rechtsreferent bei der Hamburgischen Aufsichtsbehörde für Datenschutz

Hans-Ulrich Bierhahn
Datenschutzbeauftragter und IT-Sicherheits- Experte
Ihr Veranstaltungsort
Wegen Corona verschoben, neuer Ersatztermin folgt in Kürze
A-Rosa Travemünde
A-Rosa Travemünde
Außenallee 10
23570 Lübeck-Travemünde
Hotelpreise
Übernachtung am Vortag mit Abendessen:
165,15 € (zzgl. MwSt.)